Öffnungsbegrenzung TJSS, zu Türschliesser T6 / T46
Durch den Einsatz des Öffnungsbegrenzers federnd (Öffnungsdämpfer) wird die Tür beim gewünschten Öffnungswinkel gebremst, unbeabsichtigtes Anstossen beim öffnen der Türe, z.B. an angrenzende Wände oder andere Gegenstände, kann somit verhindert werden
- Kombinierbar mit Feststellvorrichtung 13.204.61 oder 13.204.63
- Der Öffnungsbegrenzer ist keine Überlastsicherung und ersetzt in vielen Anwendungs-fällen den Türstopper nicht.